Interferenzrisiko-Dokument und Auftragsarbeiten (Art. 26, ital. D.Lgs 81/08)

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Wenn ein Unternehmen Arbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen an eine externe Firma vergibt, teilen sich am selben Ort plötzlich Personen, Fahrzeuge und Tätigkeiten verschiedener Arbeitgeber. Aus diesem Miteinander entstehen Interferenzrisiken: Gefahren, die zu keiner der Tätigkeiten allein gehören, sondern aus ihrem Zusammentreffen erwachsen. Der klassische Fall ist der Elektriker, der arbeitet, während ein Stapler durch dieselbe Abteilung fährt, oder die Reinigungsfirma, die während der Produktion tätig ist. Artikel 26 des italienischen D.Lgs 81/08 regelt genau dies.

Was Art. 26 verlangt

Die Norm legt dem auftraggebenden Arbeitgeber — der die Arbeit vergibt und rechtlich über die Räume verfügt — präzise Pflichten auf.

  • Überprüfung der fachlich-beruflichen Eignung der Auftragnehmer und Selbstständigen, etwa über die Handelskammereintragung und die in Anhang XVII vorgesehene Selbsterklärung.
  • Ausführliche Information über die spezifischen Risiken der Umgebung, in der sie tätig werden, und über die Notfallmaßnahmen.
  • Zusammenarbeit und Koordinierung: Die beteiligten Arbeitgeber arbeiten bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen zusammen und koordinieren ihre Eingriffe, indem sie sich gegenseitig informieren, um Interferenzrisiken zu beseitigen.

Das DUVRI: was es ist und wer es erstellt

Das DUVRI — das einheitliche Dokument zur Bewertung von Interferenzrisiken — ist das Dokument, in dem der auftraggebende Arbeitgeber Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung der Interferenzrisiken festlegt. Er erstellt es und fügt es dem Vertrag bei.

Ein häufiges Missverständnis: Das DUVRI bewertet nicht die Risiken der eigenen Tätigkeit des Auftragnehmers (dafür haftet dieser in seiner eigenen Gefährdungsbeurteilung), sondern nur die Risiken aus der Überlagerung der Tätigkeiten.

Wann das DUVRI nicht nötig ist

Das Gesetz sieht Ausnahmen vor. Das DUVRI ist nicht erforderlich für Dienstleistungen geistiger Natur, für bloße Lieferungen von Material oder Geräten und für Arbeiten oder Dienste von höchstens zwei Tagen Dauer, sofern sie keine besonderen Risiken bergen (krebserzeugende oder biologische Agenzien, explosionsfähige Atmosphären oder die weiteren in Anhang XI genannten Risiken). Auch dann bleiben die Informations- und Koordinierungspflichten bestehen.

Eine weitere Grenze beachten: Auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen nach Titel IV ist das Bezugsdokument nicht das DUVRI, sondern der vom Koordinator erstellte Sicherheits- und Koordinierungsplan. Ein Thema, das wir bei der Baustellensicherheit streifen und das sich über einen eigenen Weg vertiefen lässt, auch erfahrungsbasiert wie im Escape Room für die Baustellensicherheit.

Sicherheitskosten und Ausweise

Zwei oft übersehene praktische Punkte. Die zur Beseitigung von Interferenzrisiken nötigen Sicherheitskosten sind gesondert auszuweisen und nicht rabattfähig: ein Schutz gegen das Herunterdrücken der Sicherheit aus wirtschaftlichen Gründen. Zudem muss das Personal der Auftrag- und Nachunternehmer einen Erkennungsausweis mit Foto, Personendaten und Arbeitgeber tragen.

Es zu einem lebendigen Dokument machen

Die größte Gefahr des DUVRI ist, zur unterschriebenen und abgehefteten Formalität zu werden. Damit es wirkt, muss es bei einer gemeinsamen Begehung entstehen, bei Änderungen von Tätigkeiten oder Zeitplänen aktualisiert und vor allem denen vor Ort kommuniziert werden. Eine informierte aufsichtführende Person, wie in der Rolle der aufsichtführenden Person beschrieben, ist oft das Glied, das schriftliche Koordinierung in reales Verhalten verwandelt.

Das Management von Interferenzen ist keine Bürokratie: Es ist die Art, wie verschiedene Unternehmen, die sich für Tage oder Jahre denselben Raum teilen, vermeiden, ihre gegenseitige Anwesenheit zur Gefahr zu machen. Ein gut gemachtes DUVRI ist vor allem ein zu Papier gebrachtes Gespräch zwischen Arbeitgebern.

Interferenzrisiken und DUVRI: Leitfaden zu Art. 26 D.Lgs 81/08 | ClueFrame